Hinweis für den Brucknerweiher: Ab sofort besteht dort ein uneingeschränktes Fütterungsverbot. Bei Verstößen erfolgt der sofortige Entzug der Gastkarte. Das Verbot bleibt bis zum Widerruf in Kraft.
Hinweis: Der Brucknerweiher ist für Gastangler nur im markierten Bereich freigegeben. Die restliche Uferstrecke ist ausschließlich für Vereinsmitglieder bestimmt.