Allgemeine Hinweise zum Angelbetrieb und Vereinsleben:
1. Nach einer Besatzmaßnahme ist das betroffene Gewässer, für die gesetzte Fischart, für eine Zeit von 6 Wochen gesperrt.
2. An folgenden Tagen ist das Angeln nicht gestattet:
- an den zwei Tagen des Fischerfestes
- während der Dauer von Arbeitseinsätzen
- während der Dauer von Hegefischen
- am Tag vor dem Anfischen und Hegefischen im Juli
3. Das Angeln ist nur mit zwei Handangeln erlaubt!
4. Den Anweisungen der Vorstandschaft, Beiräten und Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten
5. Fangbeschränkungen:
- 2 Karpfen oder 2 Schleien täglich
- 2 Raubfische täglich
- aber maximal nur 10 Raubfische jährlich
6. Schonmaße und Schonzeiten:
- Siehe Downloads Schonzeiten und Schonmaße
- wenn nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen!
- Das Zurücksetzen oder Umsetzen von Welsen ist verboten
- Karpfenschonmaß vom 01.10 bis 31.12 des Jahres: 60 cm
- Schleienschonmaß vom 01.10 bis 31.12 des Jahres: 42 cm
7. Lt. Beschluss des Beirates wird bei Zuwiderhandlung der Erlaubnisschein für 1 Jahr entzogen!
8. Hinweis Arbeitsstunden: (Regelung gilt nicht für das Vereinsjahr 2020)
- Befreiung von den Pflichtstunden ab dem 70. Lebensjahr! Es gibt keine Sonderbefreiung, da im Vereinsjahr ausreichend leichte Tätigkeiten anfallen
- Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 10 € pro Stunde berechnet. Es sind 8 Arbeitsstunden im Vereinsjahr zu leisten. Der Arbeitsnachweis ist bei den Arbeitseinsätzen dem jeweiligen Einsatzleiter zur Bestätigung vorzulegen. Mehr als die Hälfte der Arbeitsstunden sind beim Fischerfest abzuleisten
- Der Arbeitsnachweis ist mit dem eigenen Namen zu versehen
- Primär sollen Arbeitsnachweisunterschriften von der Vorstandschaft (Vorstände und Beirat) eingeholt werden
9. Hinweis zu den Hegefischen:
- Abgewogen wird bei den Hege- und dem Königsfischen an der Lagerhalle des Vereines (ehemals orange Tycka Halle) neben dem Edeka Markt Schiml
- Startkarten bei den Hegefischen sind bei der Kartenausgabe an der Lagerhalle Tycka abzuholen. Diese werden immer pünktlich 30 Minuten vor Beginn des Fischens für eine Dauer von 15 Minuten ausgegeben. Z.b. Beginn des Fischens um 06:00 Uhr: Kartenausgabe von 05:30 bis 05:45. Ohne Startkarte erfolgt keine Wertung des Fangergebnisses